Bauamt

Die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten (Bauamt) ist zustündig für den Gemeindebauleitplan, die

  • Annahme der Gesuche
  • Einberufung der örtlichen Verbände und der Höfekommission
  • Vorbereitung der Gemeinderatsbeschlüsse
  • Veröffentlichung im Internetz und an der Amtstafel
  • Weiterleitung der genehmigten Unterlagen an die Raumordnung


Tagesordnung Gemeindebaukommission

Erstellung der Tagesordnung der Gemeindebaukommission

Überprüfung der Baugesuche

Urbanistische Zweckbestimmungen

Grundbuch und Kataster. Im Steueramt der Gemeinde können folgende Unterlagen gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühren ausgegeben werden:

  • Grundbuchsauszug
  • Grundkatasterauszug (Besitzbogen)
  • Gebäudekatasterauszug
  • Mappenblattauszug

Zuständigkeiten

Das Bauamt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, inklusive Benutzunsgenehmigungen, sowie für Raumordnung und Urbanistik, die Erstellung und Verwaltung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft, sowie für die Genehmigung und Verwaltung der Durchführungspläne.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

RATHAUSPLATZ 1, 39020 GLURNS

Mitarbeiter

Orte

Stadtgemeinde Glurns

RATHAUSPLATZ 1, 39020 GLURNS

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.05.2024, 14:23 Uhr