Die Ausübung der Tätigkeit als Privatvermieter in unernehmerischer Form unterliegt der Eintragungspflicht ins Handelsregister und dem Antrag auf Ausstellung der Mehrwertsteuernummer.
Mit dem Informationsschreiben Nr. 06/2024 vom 29.08.2024 der Handelskammer ersucht diese alle bereits tätigen Vermieter von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen, ihre Position in Bezug auf die Eintragung ins Handelsregister zu überprüfen und gegebenenfalls die fehlende Eintragung nachzuholen.
Die Eintragung erfolgt durch die Übermittlung eines telematischen Antrages ans Handelsregister. Das zuständige Amt der Handelskammer steht für nähere Auskünfte unter der E-Mail-Adresse handelsregister@handelskammer.bz.it oder den Telefonnr. 0471 945627 – 633 zur Verfügung.